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OVG Hamburg, 24.11.1983 - Bf II 9/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 24.11.1983 - Bf II 9/83
- BVerwG, 06.04.1984 - 7 B 49.84
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07
Zustimmung zur Übertragung von Reststrommengenkontingenten
Letzteres kann der Fall sein bei Rechtstreitigkeiten, die sich im Vorfeld der Genehmigung von in § 48 Abs. 1 VwGO genannten Vorhaben oder in Abwicklung eines abgeschlossenen Verfahrens nach § 48 Abs. 1 VwGO ergeben (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. August 1989 - 7 B II 9/83 -, NVwZ 1989, 1178, betreffend den Zutritt zu einem atomrechtlichen Erörterungstermin; OVG C-Stadt, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 2 A 9.90 - NVwZ 1991, 448, betreffend die Vollziehung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; Hess.VGH, Beschluss vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 -, NVwZ 1988, 75, betreffend die Anfechtungsklage gegen einen isolierten Kostenbescheid im Zusammenhang mit einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, das schon vor Erlass des Kostenbescheides durch Rücknahme des Antrags seine Erledigung gefunden hatte).